Mit der 37. Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes (KFG) wurde im § 48 die Möglichkeit geschaffen, Sachbereichskennzeichen für Fahrzeuge einzuführen, die zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt sind (Verwendungsbestimmung Code 63). Mit einem Erlass der Bundesregierung aus dem Dezember 2019 wurde die Umsetzung per 1.2.2020 festgelegt. Mit der Einführung dieser Sachbereichskennzeichen ist die Befreiung von der Vignetten- und Streckenmaut und eine Befreiung der Parkgebühren in den meisten Parkordnungen verbunden.
Bei der Feuerwehr Langenwang wurden 5 Einsatzfahrzeuge auf die neuen Kennzeichen umgestellt.
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